Turnierreiter aufgepasst

neue Dopingregeln
Seit dem 1.1.2019 gibt es einige Neuerungen bei den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollen (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
In den Listen der verbotenen Substanzen und Methoden der FN ergeben sich folgende Änderungen . . .
von den Verbotslisten wurde entfernt und ist somit erlaubt (ADMR-konform)
- Reiskeimöl
- MSM (Methylsulfonylmethan)
- Phoxim (Wirkstoff) in der äußerlichen Anwendung zur Bekämpfung von Ektoparasiten
- Cyclosporin A (Wirkstoff) in Implantaten oder Salben zur Anwendung am Auge
in die Verbotslisten wurde aufgenommen und ist somit verboten (dopingrelevant)
- Kobalt (Spurenelement)
- Pergolid (Wirkstoff) als Hormon Antagonisten und Modulatoren
- Clodronsäure (Wirkstoff)
- Polyacrylamidhydrogelen, PAAG
- Baldrian (Valerensäure)
Die genaueren Ausführungen findet ihr im Downloadbereich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)